Wenn in einer Familie ein lieber Angehöriger verstirbt,
tauchen viele Fragen auf.
- Was ist zu tun?
- Bekommen wir noch einen Priester?
- Wie möchten wir die Beerdigung unserer Angehörigen durchführen?
- Was kann ich alles mit dem Bestatter klären?
Schon frühzeitig sollte mit älteren oder schwerkranken Angehörigen über den Empfang der Krankensalbung gesprochen werden. Die Krankensalbung ist kein Sakrament nur für die letzte Lebensphase, sondern eine Quelle von Trost, Kraft und Hoffnung in Zeiten von Krankheit und gesundheitlicher Schwäche.
Warten Sie daher nicht bis zur „letzten Minute“. Oft ist es für die Betroffenen wohltuender, das Sakrament bewusst und in Ruhe zu empfangen. In einer akuten Krisensituation kann es unter Umständen nicht mehr möglich sein, den Wunsch rechtzeitig zu erfüllen.
Wenn Sie für sich selbst oder für einen Angehörigen die Krankensalbung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder einen Seelsorger Ihrer Gemeinde.
Nach dem Ableben des Angehörigen wenden Sie sich entweder an das Pfarrbüro oder an den von Ihnen gewählten Bestatter, um die Abstimmung wegen des Bestattungstermins vorzunehmen.
GEMEINDE NETTETAL
Üblicherweise wird in unseren Pfarrgemeinden die Beerdigung in Verbindung mit einer Eucharistiefeier gehalten. Denn in der Eucharistie feiern wir Tod und Auferstehung Jesu Christi und danken Gott in besonderer Weise für unsere Verstorbenen.
- Für Breyell: Beerdigungen, im Regelfall dienstags bis freitags. Falls gewünscht beginnen wir mit den Exequien um 9.00 Uhr in St. Lambertus und halten anschließend die Beerdigung.
- Für Schaag: dienstags und donnerstags jeweils um 10.15 Uhr in der Pfarrkirche St. Anna, die Beerdigung erfolgt nach der Eucharistiefeier.
- Für Leutherheide: Die Uhrzeit für die Exequien und anschließender Bestattung in Leutherheide (in der Regel von dienstags bis freitags) sind individuell abzusprechen, da der Termin mit dem Zelebranten, Küster und Organisten koordiniert werden muss.
Wenn das nicht möglich ist, so findet die Beisetzung im Rahmen einer Wortgottesfeier statt.
Ob bei einem Begräbnisamt „Gebetsandenken/ Totenzettel“ ausgegeben werden, liegt im Ermessen der Angehörigen.
Üblicherweise feiern wir in unseren Pfarrgemeinden nach etwa 6 Wochen das „Sechswochenamt„. Bitte vereinbaren Sie diesen Termin rechtzeitig mit dem Pfarrbüro. Wir sind bemüht, bei zeitiger Terminvereinbarung das Sechswochenamt im Pfarrbrief mit aufzunehmen.