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Der Rat des Pastoralen Raumes

Rat des Pastoralen Raums (mit KI-Unterstützung)

Der Rat des Pastoralen Raumes gestaltet gemeinsam die Zukunft von Kirche vor Ort. In ihm engagieren sich Menschen aus den verschiedenen Gemeinden, Einrichtungen und pastoralen Arbeitsfeldern, um das kirchliche Leben aktiv weiterzuentwickeln und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu beraten. Der Rat versteht sich als Ort des Austauschs, der Verantwortung und der Zusammenarbeit – getragen von dem Wunsch, Glauben, Gemeinschaft und Kirche im Alltag der Menschen lebendig zu gestalten.

Bereits im November 2025 wurde der Rat des Pastoralen Raumes gewählt. Dieses Gremium ersetzt die bisherigen GdG-Räte, Pfarreiräte und Gemeinderäte vollständig und übernimmt künftig deren Aufgaben und Rechte.

Der Rat versteht sich als zentrales synodales Organ des Pastoralen Raumes und dient der Vernetzung der unterschiedlichen kirchlichen Gruppen, Initiativen und Einrichtungen.

Der Rat des Pastoralen Raumes gestaltet das kirchliche Leben in Nettetal-Grefrath aktiv mit. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung und Mitentscheidung in pastoralen und strategischen Fragen

  • Entwicklung von Grundlinien und Zukunftsperspektiven für den Pastoralen Raum

  • Unterstützung und Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens vor Ort

  • Orientierung und Begleitung der pastoralen Arbeit

  • Konsensorientierte Beratung gemeinsam mit der Leitung des Pastoralen Raumes

  • Einbringen pastoraler Perspektiven und Anliegen der Gemeinden

  • Förderung des Miteinanders von Gemeinden, Gruppen und Initiativen

Die Mitglieder des Pastoralen Rates finden Sie hier!

Der Kirchengemeindeverband Nettetal Grefrath

Zum Kirchengemeindeverband als Rechtsträger eines Pastoralen Raums finden sich die wesentlichen Regelungen in der Ergänzungsordnung (s. Lesefassung Begleitgesetze KVVG), worauf die künftigen Satzungen von Kirchengemeindeverbänden als Rechtsträger eines Pastoralen Raums Bezug nehmen. Der Kirchengemeindeverband (kgv) übernimmt für die Kirchengemeinden eines Pastoralen Raums (Nettetal/Grefrath) die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen. Hierzu verpflichten sich die Kirchengemeinden das gesamte Personalder Kirchengemeinden auf den Kirchengemeindeverband (kgv) zu übertragen. Weitere gemeinsame örtliche Aufgaben sind insbesondere:


1. Die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaften von Einrichtungen der Kirchengemeinden, die diese auf den Kirchengemeindeverband (kgv) übertragen haben sowie von Einrichtungen, die vom Kirchengemeindeverband (kgv) neu errichtet werden.
2. Die Abstimmung mit dem Rat des Pastoralen Raums zur gemeinsamen Nutzung pastoral genutzter Gebäude sowie die Erstellung und Fortschreibung eines Konzeptes für die pastoral genutzten Gebäude im Pastoralen Raum.
3. Der koordinierte Einsatz seines Personals sowie von Sach- und Personalmitteln und von evtl. weiteren Projekten des Pastoralen Raums.

Ein Kirchengmeindeverband besteht aus 

  • der Verbandsvertretung § 5 ErgO (aus dem neu zu wählenden Kirchenvorstand von St. Benedikt werden 3 Mitglieder in die Verbandsvertretung entsandt).
  • dem Verbandsvorstand § 9 ErgO

Die Zusammensetzung des Kirchengemeindeverbnades wird kurzfristig an dieser Stelle ergänzt.

Kirchenvorstände Nettetal und Grefrath

Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen. Gleichzeitig treten auf der Ebene der einzelnen (Erz-)Bistümer Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen. Damit wird das bedeutsame Projekt der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und -vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Das Gesetz, das seine Arbeitsweise regelt, aber nicht. Bis 2024 galt in den Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1924, das auf die Gesetzgebung aus dem Kulturkampf zurückgeht.

Unflexibel, unpraktisch und weit entfernt von der heutigen Realität im Pastoralem Raum bzw. Pastoralverbund und Pfarrei – das waren oft geäußerte Kritikpunkte. Deshalb haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen. 

Die Zusammensetzung der jeweiligen Kirchenvorstände werden kurzfristig an dieser Stelle veröffentlicht.

Mitglieder im Rat des Pastoralen Raumes

  • Anja Kresken

    Rat des Pastoralen Raumes aus Sankt Benedikt Grefrath
  • Marie-Theres Lassek

    Rat des Pastoralen Raumes aus Sankt Benedikt Grefrath
  • Stefan Voormanns

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Barbara Hollenbenders

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Christoph Tophoven

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Susanne Ley

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Bernd Küppers

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Rita Peters

    Rat des Pastoralen Raumes aus Heilige Mutter Teresa Nettetal
  • Angela Müller

    Gemeindereferentin
  • Anna Maria Melchers

    Vorstand im Rat des Pastoralen Raumes (aus Sankt Benedikt Grefrath)
  • Birgitta Hoeren-Bayer

    Vorstand im Rat des Pastoralen Raumes (aus Heilige Mutter Teresa Nettetal)
  • Pfarrer Johannes Quadflieg

    Dunkerhofstr. 4
    47929 Grefrath
  • Eva-Maria Thönes

    Schulseelsorgerin
    An St. Sebastian 31 - 33
    41334 Nettetal
  • Uwe Reindorf

    Pastoralreferent
  • Ralf Schröder

    Leitungsteam
  • Beate Exner

    Leitungsteam, Vorstand im Rat des Pastoralen Raumes
  • Benedikt Schnitzler

    Pfarrer | Leiter des Pastoralen Raums Nettetal/Grefrath
    Kehrstraße 30
    41334 Nettetal